Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DRV Express Logistik GbR – KEP-Dienstleistungen bis 3,5 t
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transportdienstleistungen der Firma DRV Express Logistik GbR nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, die im Rahmen von Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen erfolgen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Ein Transportvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Auch mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge gelten als verbindlich.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übergebenen Sendungen termingerecht, sorgfältig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der branchenüblichen Standards zu befördern und auszuliefern.
4. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den Vorschriften des HGB (§§ 407 ff.).
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung begrenzt, maximal jedoch auf einen Gesamtwert von 40 SZR pro Auftrag, sofern kein höherer Wert ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder leicht verderbliche Güter bei Auftragserteilung gesondert anzugeben.
5. Versicherung
Der Auftragnehmer hält eine Transportversicherung vor, welche die Haftung bis zu einem Gesamtwert von 40 SZR pro Sendung abdeckt. Eine weitergehende Versicherung des Transportgutes erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu verpacken, zu kennzeichnen und alle für die Durchführung des Transportes erforderlichen Informationen bereitzustellen. Bei Gefahrgut ist der Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig zu informieren.
Für Schäden, die durch mangelhafte Verpackung oder fehlerhafte Angaben entstehen, haftet der Auftraggeber.
7. Lieferfristen
Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen angemessen.
8. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
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